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Bericht über die Zahlungsdienst- und Geldwäscheprüfung bei Clearhaus A/S

  1. November 2025

Im Mai 2025 führte die dänische Finanzaufsichtsbehörde (FSA) eine Prüfung bei Clearhaus im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht über Finanzinstitute in Dänemark durch. Während ihres Besuchs überprüfte die FSA gründlich unsere Bemühungen zur Verhinderung von Geldwäsche – sie untersuchte, wie wir unsere Kunden identifizieren und klassifizieren, welche Systeme wir zur Erkennung verdächtiger Transaktionen verwenden und welche Prozesse wir befolgen, um potenzielle Bedenken zu untersuchen und zu melden.

In ihrem Bericht vom November 2025 skizzierte die FSA eine Reihe von Maßnahmen, die wir ergreifen sollen. Dazu gehören die weitere Stärkung unserer Risikobewertungsverfahren, die Aktualisierung unserer Anti-Geldwäsche-Richtlinien, die Führung detaillierter und genauer Aufzeichnungen über Kundeneigentumsverhältnisse und die Verbesserung unserer Prüfungen bei der Aufnahme neuer, insbesondere risikoreicher, Kunden.

Francois Vachon, Geschäftsführer von Clearhaus, sagte: „Wir nehmen den Bericht der FSA sehr ernst und sind dankbar für ihre Anleitung. Wir sind stolz auf unsere bisherigen Fortschritte und bleiben voll und ganz der Einhaltung höchster Standards für unsere Kunden und Partner verpflichtet. Die Empfehlungen werden uns helfen, noch stärker zu werden. Clearhaus wird weiterhin eng mit den Behörden zusammenarbeiten, und wir sind entschlossen, alle erforderlichen Verbesserungen innerhalb der von der FSA gesetzten Dreimonatsfrist abzuschließen und vollständige Nachweise über die von uns vorgenommenen Änderungen zu erbringen."

Der Bericht der dänischen Finanzaufsichtsbehörde (in dänischer Sprache) ist hier zu finden.

  1. Mai 2021

Im November 2018 führte die dänische Finanzaufsichtsbehörde eine Prüfung bei Clearhaus durch und legte im Mai 2021 einen abschließenden Prüfungsbericht vor. Der Bericht enthält Anordnungen in den Bereichen Risikomanagement und Geldwäschebekämpfung. Clearhaus nimmt die Anordnungen zur Kenntnis und stellt fest, dass sie Ausdruck der kontinuierlichen Entwicklung von Best Practices durch die dänische FSA in diesem Bereich sind und nicht die grundlegenden Elemente unserer Anti-Geldwäsche-Arbeit betreffen. Einige der Anordnungen hatten wir bereits erfüllt, als wir sie erhielten, und wir werden die verbleibenden Anordnungen innerhalb der von der Behörde gesetzten Fristen erfüllen können.

Direktor und Mitgründer Claus Christensen erklärt anlässlich des Berichts: „Es ist ein gemeinsamer Kampf gegen Geldwäsche, und wir arbeiten hart, aber erfolgreich in diesem Bereich. Ein Eckpfeiler unseres Erfolgs in diesem Bereich ist unser ausgezeichnetes Team, das Transaktionen zur Bekämpfung von Geldwäsche genau überwacht. Wir schätzen die Bemühungen der FSA in diesem gemeinsamen Kampf sehr. Gleichzeitig freuen wir uns, dass die FSA nur wenige Anordnungen für uns hat, die sich mit den komplexen Regeln zur Geldwäsche befassen. Ich möchte unseren Mitarbeitern danken, die täglich mit Risikomanagement und Geldwäschebekämpfung bei Clearhaus arbeiten."

Eine englische Version (von Clearhaus übersetzt) des Berichts der dänischen Finanzaufsichtsbehörde ist hier zu finden.